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				<title>FMSC-Altrip : News</title>
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				<description>Flug Modell Sport Club Altrip  bei Ludwigshafen a.Rh. - Rheinland-Pfalz</description>

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				<copyright>All trademarks are © their respective owners, all other content is  FMSC-Altrip.</copyright>
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				<pubDate>Mon, 21 May 2012 05:01:39 +0200</pubDate>
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<title>DMFV Newsletter - 2,4 Gigahertz</title>
<link>http://www.fmsc-altrip.de/news.php?item.4.1</link>
<description><![CDATA[<pre>Vom DMFV organisiertes Treffen sorgt für mehr Klarheit<br /><br />Die neue 2,4-Gigahertz (GHz)-Technologie wird unter Modellflugsportlern derzeit heiß diskutiert.<br />Was ist möglich? Was ist erlaubt? Worauf muss ich achten? Die Liste der Fragen bei Anwendern<br />ist lang. Aber auch in der Industrie herrscht Unklarheit darüber, welche gesetzlichen Rahmenbe-<br />dingungen es in der Zukunft geben wird. Daher wurde der Deutsche Modellflieger Verband (DMFV)<br />gebeten, ein Treffen mit den zuständigen Behörden zur organisieren.<br /><br />Bei diesem am 16. Oktober 2006 veranstalteten und von DMFV-Fachreferent für Funk, Dieter Perkuhn,<br />moderierten Gespräch nahmen neben Vertretern der Bundesnetzagentur und dem Landesbetrieb<br />Mobilität Rheinland-Pfalz (Referat Luftverkehr) auch Vertreter der Firmen Graupner und robbe teil.<br />Zwei Themenschwerpunkte standen bei der Sitzung im Mittelpunkt: Der Betrieb und Verkauf von<br />2,4-GHz-Anlagen mit 100 Milliwatt (mW) Strahlungsleistung jetzt und in Zukunft sowie die Zulässigkeit<br />des Betriebs von 2,4-GHz-Anlagen im Zusammenhang mit der Frequenzregelung in den Aufstiegs-<br />genehmigungen für Modellflugplätze.<br /><br />Nach grundsätzlichen Ausführungen stellte die Bundesnetzagentur heraus, dass sie keine Vorbehalte<br />gegen den Betrieb und den Verkauf von 2,4-GHz-Anlagen mit 100 mW Strahlungsleistung hat, die<br />auf der Basis der europäischen Norm ETSI EN 300 328 arbeiten.<br />Der Frequenzbereich 2400,0 bis 2483,5 Megahertz (MHz) für breitbandige Datenübertragungssysteme<br />wird durch die Flugmodell-Fernsteuerungen nach derzeitiger Rechtslage konform mit den Bestimmungen<br />der Verfügung 89/2003 Allgemeinzuteilung von Frequenzen im Frequenzbereich 2400,0 - 2483,5 MHz<br />für die Nutzung durch die Allgemeinheit in lokalen Netzwerken; Wireless Local Area Networks (WLAN-<br />Funkanwendungen) genutzt.<br /><br />Es ist von Seiten der Frequenzregulierung nicht beabsichtigt, an diesem Status etwas zu ändern, solange<br />keine schwerwiegenden Fakten einen Korrekturbedarf erforderlich machen. Dazu könnten beispielsweise<br />Auffälligkeiten bei der elektromagnetischen Verträglichkeit und/oder einschlägige, verbindliche Ent-<br />scheidungen von EU-Gremien oder Gremien der Conférence Européenne des Administrations des Postes<br />(CEPT) zählen. Diese Aussage gilt demnach auch für die Zeit nach Juli 2008, ab diesem Datum gilt die<br />Version 1.7.1 dieser Norm. Definitionsgemäß gibt es keine Einschränkung oder Vorbestimmung des<br />Anwendungsfalles, sodass die Fernsteuerung von Modellen abgedeckt ist. Die Bundesnetzagentur kann<br />diese Aussage nur für Deutschland treffen, im europäischen Ausland können abweichende Regelungen<br />zutreffen.<br /><br />Die Möglichkeit der Benutzung von 2,4-GHz-Anlagen auf Modellflugplätzen, in deren Aufstiegserlaubnis<br />die Einschränkung auf Frequenzen des 35-MHz-A- und B-Bands und vier Frequenzen des 40-MHz-Bands<br />geschrieben steht, ist zurzeit nicht gegeben. Betroffene Vereine müssen zu bestehenden Aufstiegsge-<br />nehmigungen einen Änderungsantrag stellen. Von der Bundesnetzagentur wurde herausgestellt, dass<br />von ihrer Seite keine besondere Information hinsichtlich der Verwendung der 2,4-GHz-Frequenzen für<br />den Modellflug an die Bundesländer gegeben werden muss, weil gemäß Verfügung 89/2003 eine<br />Allgemeinzuteilung von Frequenzen im Frequenzbereich 2400,0 bis 2483,5 MHz für die Nutzung durch<br />die Allgemeinheit –also auch für den Modellflug – besteht. Gleichwohl will sich der Landesbetrieb Mobilität<br /> Rheinland-Pfalz wegen der Rechtssicherheit um eine schriftliche Mitteilung der Bundesnetzagentur<br />bemühen. Der DMFV hat sich bezüglich dieser Problematik bereits an das Bundesministerium für Verkehr,<br />Bau- !<br />und Wohnungswesen in Bonn gewandt. Das Ziel ist, kurzfristig und unbürokratisch eine bundeseinheitliche<br />Regelung herbeizuführen.<br /><br />Weitere Informationen zum Thema 2,4 GHz in Deutschland sind im Internet unter <a href="http://www.dmfv.aero/" class="moz-txt-link-abbreviated">www.dmfv.aero</a> zu finden.<br />Sicherheitsbedenken gegen die Verwendung von 2,4 GHz-Frequenzen für den Modellflug gibt es nach<br />Meinung der anwesenden Mitarbeiter der Firmen Graupner und robbe sowie der Vertreter des DMFV nicht.<br />Diese Ansicht basiert auf Basis sehr positiver Ergebnisse aus umfangreichen Testreihen.<br /><br />Dieter Perkuhn<br />Fachreferent für Funk im DMFV </pre><br /><strong>Übermittelt von webmaster_fmsc</strong> [/html]<br />]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<pre>Vom DMFV organisiertes Treffen sorgt für mehr Klarheit<br /><br />Die neue 2,4-Gigahertz (GHz)-Technologie wird unter Modellflugsportlern derzeit heiß diskutiert.<br />Was ist möglich? Was ist erlaubt? Worauf muss ich achten? Die Liste der Fragen bei Anwendern<br />ist lang. Aber auch in der Industrie herrscht Unklarheit darüber, welche gesetzlichen Rahmenbe-<br />dingungen es in der Zukunft geben wird. Daher wurde der Deutsche Modellflieger Verband (DMFV)<br />gebeten, ein Treffen mit den zuständigen Behörden zur organisieren.<br /><br />Bei diesem am 16. Oktober 2006 veranstalteten und von DMFV-Fachreferent für Funk, Dieter Perkuhn,<br />moderierten Gespräch nahmen neben Vertretern der Bundesnetzagentur und dem Landesbetrieb<br />Mobilität Rheinland-Pfalz (Referat Luftverkehr) auch Vertreter der Firmen Graupner und robbe teil.<br />Zwei Themenschwerpunkte standen bei der Sitzung im Mittelpunkt: Der Betrieb und Verkauf von<br />2,4-GHz-Anlagen mit 100 Milliwatt (mW) Strahlungsleistung jetzt und in Zukunft sowie die Zulässigkeit<br />des Betriebs von 2,4-GHz-Anlagen im Zusammenhang mit der Frequenzregelung in den Aufstiegs-<br />genehmigungen für Modellflugplätze.<br /><br />Nach grundsätzlichen Ausführungen stellte die Bundesnetzagentur heraus, dass sie keine Vorbehalte<br />gegen den Betrieb und den Verkauf von 2,4-GHz-Anlagen mit 100 mW Strahlungsleistung hat, die<br />auf der Basis der europäischen Norm ETSI EN 300 328 arbeiten.<br />Der Frequenzbereich 2400,0 bis 2483,5 Megahertz (MHz) für breitbandige Datenübertragungssysteme<br />wird durch die Flugmodell-Fernsteuerungen nach derzeitiger Rechtslage konform mit den Bestimmungen<br />der Verfügung 89/2003 Allgemeinzuteilung von Frequenzen im Frequenzbereich 2400,0 - 2483,5 MHz<br />für die Nutzung durch die Allgemeinheit in lokalen Netzwerken; Wireless Local Area Networks (WLAN-<br />Funkanwendungen) genutzt.<br /><br />Es ist von Seiten der Frequenzregulierung nicht beabsichtigt, an diesem Status etwas zu ändern, solange<br />keine schwerwiegenden Fakten einen Korrekturbedarf erforderlich machen. Dazu könnten beispielsweise<br />Auffälligkeiten bei der elektromagnetischen Verträglichkeit und/oder einschlägige, verbindliche Ent-<br />scheidungen von EU-Gremien oder Gremien der Conférence Européenne des Administrations des Postes<br />(CEPT) zählen. Diese Aussage gilt demnach auch für die Zeit nach Juli 2008, ab diesem Datum gilt die<br />Version 1.7.1 dieser Norm. Definitionsgemäß gibt es keine Einschränkung oder Vorbestimmung des<br />Anwendungsfalles, sodass die Fernsteuerung von Modellen abgedeckt ist. Die Bundesnetzagentur kann<br />diese Aussage nur für Deutschland treffen, im europäischen Ausland können abweichende Regelungen<br />zutreffen.<br /><br />Die Möglichkeit der Benutzung von 2,4-GHz-Anlagen auf Modellflugplätzen, in deren Aufstiegserlaubnis<br />die Einschränkung auf Frequenzen des 35-MHz-A- und B-Bands und vier Frequenzen des 40-MHz-Bands<br />geschrieben steht, ist zurzeit nicht gegeben. Betroffene Vereine müssen zu bestehenden Aufstiegsge-<br />nehmigungen einen Änderungsantrag stellen. Von der Bundesnetzagentur wurde herausgestellt, dass<br />von ihrer Seite keine besondere Information hinsichtlich der Verwendung der 2,4-GHz-Frequenzen für<br />den Modellflug an die Bundesländer gegeben werden muss, weil gemäß Verfügung 89/2003 eine<br />Allgemeinzuteilung von Frequenzen im Frequenzbereich 2400,0 bis 2483,5 MHz für die Nutzung durch<br />die Allgemeinheit –also auch für den Modellflug – besteht. Gleichwohl will sich der Landesbetrieb Mobilität<br /> Rheinland-Pfalz wegen der Rechtssicherheit um eine schriftliche Mitteilung der Bundesnetzagentur<br />bemühen. Der DMFV hat sich bezüglich dieser Problematik bereits an das Bundesministerium für Verkehr,<br />Bau- !<br />und Wohnungswesen in Bonn gewandt. Das Ziel ist, kurzfristig und unbürokratisch eine bundeseinheitliche<br />Regelung herbeizuführen.<br /><br />Weitere Informationen zum Thema 2,4 GHz in Deutschland sind im Internet unter <a href="http://www.dmfv.aero/" class="moz-txt-link-abbreviated">www.dmfv.aero</a> zu finden.<br />Sicherheitsbedenken gegen die Verwendung von 2,4 GHz-Frequenzen für den Modellflug gibt es nach<br />Meinung der anwesenden Mitarbeiter der Firmen Graupner und robbe sowie der Vertreter des DMFV nicht.<br />Diese Ansicht basiert auf Basis sehr positiver Ergebnisse aus umfangreichen Testreihen.<br /><br />Dieter Perkuhn<br />Fachreferent für Funk im DMFV </pre><br /><strong>Übermittelt von webmaster_fmsc</strong> [/html]<br />]]></content:encoded>
<category domain='http://www.fmsc-altrip.de/news.php?cat.1'>Misc</category>
<dc:creator>webmaster_fmsc</dc:creator>
<pubDate>Sat, 27 Oct 2007 11:34:20 +0200</pubDate>
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<title>WM2006 - Flugbeschränkung auch für den Modellflug</title>
<link>http://www.fmsc-altrip.de/news.php?item.3.1</link>
<description><![CDATA[<pre><span style="font-size: x-small; font-family: verdana,arial,helvetica,sans-serif">Die Deutsche Flugsicherung (DFS) hat nun trotz gegenteiliger Bemühungen </span></pre><pre><span style="font-size: x-small; font-family: verdana,arial,helvetica,sans-serif">des DMFV erklärt, dass die Flugbeschränkungen während der Fussball-WM </span></pre><pre><span style="font-size: x-small; font-family: verdana,arial,helvetica,sans-serif">vom 09.06. bis 09.07.2006 auch für Modellflüge gelten.<br /><br />Um die WM-Stadien wurden 3-Meilen-Zonen - Verbotszonen mit einem Radius </span></pre><pre><span style="font-size: x-small; font-family: verdana,arial,helvetica,sans-serif">von 3 nautischen Meilen (5,6 km) - eingerichtet, die grundsätzlich </span></pre><pre><span style="font-size: x-small; font-family: verdana,arial,helvetica,sans-serif">3 Stunden vor dem jeweiligen Spielbeginn bis 3 Stunden nach geplantem </span></pre><pre><span style="font-size: x-small; font-family: verdana,arial,helvetica,sans-serif">Spielende aktiviert sind. Falls seitens der Behörden eine "erhöhte </span></pre><pre><span style="font-size: x-small; font-family: verdana,arial,helvetica,sans-serif">Gefährdungslage" erkannt werden sollte, können diese Verbotszonen auf </span></pre><pre><span style="font-size: x-small; font-family: verdana,arial,helvetica,sans-serif">30-Meilen-Zonen (56 km) vergrößert werden. Dies würde von der </span></pre><pre><span style="font-size: x-small; font-family: verdana,arial,helvetica,sans-serif">Deutschen Flugsicherung spätestens 24 Stunden vorher bekannt gemacht </span></pre><pre><span style="font-size: x-small; font-family: verdana,arial,helvetica,sans-serif">werden. Ausgenommen vom Verbot sind im Wesentlichen nur Flüge der </span></pre><pre><span style="font-size: x-small; font-family: verdana,arial,helvetica,sans-serif">Polizei und der Bundeswehr sowie Rettungsflüge. Weitere Ausnahmen </span></pre><pre><span style="font-size: x-small; font-family: verdana,arial,helvetica,sans-serif">sind nicht vorgesehen.<br /><br />Die genauen Aktivierungszeiten der 3-Meilen-Zonen und weitere Details </span></pre><pre><span style="font-size: x-small; font-family: verdana,arial,helvetica,sans-serif">können den Nachrichten für Luftfahrer (NfL) I 171/06 entnommen werden.</span></pre><pre><span style="font-size: x-small; font-family: verdana,arial,helvetica,sans-serif"> Auf der Website der DFS <a href="http://www.dfs.de" class="moz-txt-link-abbreviated">www.dfs.de</a> finden sich aktuelle Hinweise zu </span></pre><pre><span style="font-size: x-small; font-family: verdana,arial,helvetica,sans-serif">den Flugbeschränkungen sowie auch Kartendarstellungen der einzelnen </span></pre><pre><span style="font-size: x-small; font-family: verdana,arial,helvetica,sans-serif">Verbotszonen.</span></pre> <span style="font-size: x-small; font-family: verdana,arial,helvetica,sans-serif"><br /><strong><br /></strong></span><br />]]></description>
<content:encoded><![CDATA[<pre><span style="font-size: x-small; font-family: verdana,arial,helvetica,sans-serif">Die Deutsche Flugsicherung (DFS) hat nun trotz gegenteiliger Bemühungen </span></pre><pre><span style="font-size: x-small; font-family: verdana,arial,helvetica,sans-serif">des DMFV erklärt, dass die Flugbeschränkungen während der Fussball-WM </span></pre><pre><span style="font-size: x-small; font-family: verdana,arial,helvetica,sans-serif">vom 09.06. bis 09.07.2006 auch für Modellflüge gelten.<br /><br />Um die WM-Stadien wurden 3-Meilen-Zonen - Verbotszonen mit einem Radius </span></pre><pre><span style="font-size: x-small; font-family: verdana,arial,helvetica,sans-serif">von 3 nautischen Meilen (5,6 km) - eingerichtet, die grundsätzlich </span></pre><pre><span style="font-size: x-small; font-family: verdana,arial,helvetica,sans-serif">3 Stunden vor dem jeweiligen Spielbeginn bis 3 Stunden nach geplantem </span></pre><pre><span style="font-size: x-small; font-family: verdana,arial,helvetica,sans-serif">Spielende aktiviert sind. Falls seitens der Behörden eine "erhöhte </span></pre><pre><span style="font-size: x-small; font-family: verdana,arial,helvetica,sans-serif">Gefährdungslage" erkannt werden sollte, können diese Verbotszonen auf </span></pre><pre><span style="font-size: x-small; font-family: verdana,arial,helvetica,sans-serif">30-Meilen-Zonen (56 km) vergrößert werden. Dies würde von der </span></pre><pre><span style="font-size: x-small; font-family: verdana,arial,helvetica,sans-serif">Deutschen Flugsicherung spätestens 24 Stunden vorher bekannt gemacht </span></pre><pre><span style="font-size: x-small; font-family: verdana,arial,helvetica,sans-serif">werden. Ausgenommen vom Verbot sind im Wesentlichen nur Flüge der </span></pre><pre><span style="font-size: x-small; font-family: verdana,arial,helvetica,sans-serif">Polizei und der Bundeswehr sowie Rettungsflüge. Weitere Ausnahmen </span></pre><pre><span style="font-size: x-small; font-family: verdana,arial,helvetica,sans-serif">sind nicht vorgesehen.<br /><br />Die genauen Aktivierungszeiten der 3-Meilen-Zonen und weitere Details </span></pre><pre><span style="font-size: x-small; font-family: verdana,arial,helvetica,sans-serif">können den Nachrichten für Luftfahrer (NfL) I 171/06 entnommen werden.</span></pre><pre><span style="font-size: x-small; font-family: verdana,arial,helvetica,sans-serif"> Auf der Website der DFS <a href="http://www.dfs.de" class="moz-txt-link-abbreviated">www.dfs.de</a> finden sich aktuelle Hinweise zu </span></pre><pre><span style="font-size: x-small; font-family: verdana,arial,helvetica,sans-serif">den Flugbeschränkungen sowie auch Kartendarstellungen der einzelnen </span></pre><pre><span style="font-size: x-small; font-family: verdana,arial,helvetica,sans-serif">Verbotszonen.</span></pre> <span style="font-size: x-small; font-family: verdana,arial,helvetica,sans-serif"><br /><strong><br /></strong></span><br />]]></content:encoded>
<category domain='http://www.fmsc-altrip.de/news.php?cat.1'>Misc</category>
<dc:creator>webmaster_fmsc</dc:creator>
<pubDate>Fri, 02 Jun 2006 15:37:41 +0200</pubDate>
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