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DMFV Newsletter - 2,4 Gigahertz
Vom DMFV organisiertes Treffen sorgt für mehr Klarheit

Die neue 2,4-Gigahertz (GHz)-Technologie wird unter Modellflugsportlern derzeit heiß diskutiert.
Was ist möglich? Was ist erlaubt? Worauf muss ich achten? Die Liste der Fragen bei Anwendern
ist lang. Aber auch in der Industrie herrscht Unklarheit darüber, welche gesetzlichen Rahmenbe-
dingungen es in der Zukunft geben wird. Daher wurde der Deutsche Modellflieger Verband (DMFV)
gebeten, ein Treffen mit den zuständigen Behörden zur organisieren.

Bei diesem am 16. Oktober 2006 veranstalteten und von DMFV-Fachreferent für Funk, Dieter Perkuhn,
moderierten Gespräch nahmen neben Vertretern der Bundesnetzagentur und dem Landesbetrieb
Mobilität Rheinland-Pfalz (Referat Luftverkehr) auch Vertreter der Firmen Graupner und robbe teil.
Zwei Themenschwerpunkte standen bei der Sitzung im Mittelpunkt: Der Betrieb und Verkauf von
2,4-GHz-Anlagen mit 100 Milliwatt (mW) Strahlungsleistung jetzt und in Zukunft sowie die Zulässigkeit
des Betriebs von 2,4-GHz-Anlagen im Zusammenhang mit der Frequenzregelung in den Aufstiegs-
genehmigungen für Modellflugplätze.

Nach grundsätzlichen Ausführungen stellte die Bundesnetzagentur heraus, dass sie keine Vorbehalte
gegen den Betrieb und den Verkauf von 2,4-GHz-Anlagen mit 100 mW Strahlungsleistung hat, die
auf der Basis der europäischen Norm ETSI EN 300 328 arbeiten.
Der Frequenzbereich 2400,0 bis 2483,5 Megahertz (MHz) für breitbandige Datenübertragungssysteme
wird durch die Flugmodell-Fernsteuerungen nach derzeitiger Rechtslage konform mit den Bestimmungen
der Verfügung 89/2003 Allgemeinzuteilung von Frequenzen im Frequenzbereich 2400,0 - 2483,5 MHz
für die Nutzung durch die Allgemeinheit in lokalen Netzwerken; Wireless Local Area Networks (WLAN-
Funkanwendungen) genutzt.

Es ist von Seiten der Frequenzregulierung nicht beabsichtigt, an diesem Status etwas zu ändern, solange
keine schwerwiegenden Fakten einen Korrekturbedarf erforderlich machen. Dazu könnten beispielsweise
Auffälligkeiten bei der elektromagnetischen Verträglichkeit und/oder einschlägige, verbindliche Ent-
scheidungen von EU-Gremien oder Gremien der Conférence Européenne des Administrations des Postes
(CEPT) zählen. Diese Aussage gilt demnach auch für die Zeit nach Juli 2008, ab diesem Datum gilt die
Version 1.7.1 dieser Norm. Definitionsgemäß gibt es keine Einschränkung oder Vorbestimmung des
Anwendungsfalles, sodass die Fernsteuerung von Modellen abgedeckt ist. Die Bundesnetzagentur kann
diese Aussage nur für Deutschland treffen, im europäischen Ausland können abweichende Regelungen
zutreffen.

Die Möglichkeit der Benutzung von 2,4-GHz-Anlagen auf Modellflugplätzen, in deren Aufstiegserlaubnis
die Einschränkung auf Frequenzen des 35-MHz-A- und B-Bands und vier Frequenzen des 40-MHz-Bands
geschrieben steht, ist zurzeit nicht gegeben. Betroffene Vereine müssen zu bestehenden Aufstiegsge-
nehmigungen einen Änderungsantrag stellen. Von der Bundesnetzagentur wurde herausgestellt, dass
von ihrer Seite keine besondere Information hinsichtlich der Verwendung der 2,4-GHz-Frequenzen für
den Modellflug an die Bundesländer gegeben werden muss, weil gemäß Verfügung 89/2003 eine
Allgemeinzuteilung von Frequenzen im Frequenzbereich 2400,0 bis 2483,5 MHz für die Nutzung durch
die Allgemeinheit –also auch für den Modellflug – besteht. Gleichwohl will sich der Landesbetrieb Mobilität
 Rheinland-Pfalz wegen der Rechtssicherheit um eine schriftliche Mitteilung der Bundesnetzagentur
bemühen. Der DMFV hat sich bezüglich dieser Problematik bereits an das Bundesministerium für Verkehr,
Bau- !
und Wohnungswesen in Bonn gewandt. Das Ziel ist, kurzfristig und unbürokratisch eine bundeseinheitliche
Regelung herbeizuführen.

Weitere Informationen zum Thema 2,4 GHz in Deutschland sind im Internet unter www.dmfv.aero zu finden.
Sicherheitsbedenken gegen die Verwendung von 2,4 GHz-Frequenzen für den Modellflug gibt es nach
Meinung der anwesenden Mitarbeiter der Firmen Graupner und robbe sowie der Vertreter des DMFV nicht.
Diese Ansicht basiert auf Basis sehr positiver Ergebnisse aus umfangreichen Testreihen.

Dieter Perkuhn
Fachreferent für Funk im DMFV

Übermittelt von webmaster_fmsc [/html]
Posted by webmaster_fmsc on Samstag 27 Oktober 2007 - 11:34:20LAN_PRINT_1 PDF dieses Newseintrags erstellen
WM2006 - Flugbeschränkung auch für den Modellflug
Die Deutsche Flugsicherung (DFS) hat nun trotz gegenteiliger Bemühungen 
des DMFV erklärt, dass die Flugbeschränkungen während der Fussball-WM 
vom 09.06. bis 09.07.2006 auch für Modellflüge gelten.

Um die WM-Stadien wurden 3-Meilen-Zonen - Verbotszonen mit einem Radius
von 3 nautischen Meilen (5,6 km) - eingerichtet, die grundsätzlich 
3 Stunden vor dem jeweiligen Spielbeginn bis 3 Stunden nach geplantem 
Spielende aktiviert sind. Falls seitens der Behörden eine "erhöhte 
Gefährdungslage" erkannt werden sollte, können diese Verbotszonen auf 
30-Meilen-Zonen (56 km) vergrößert werden. Dies würde von der 
Deutschen Flugsicherung spätestens 24 Stunden vorher bekannt gemacht 
werden. Ausgenommen vom Verbot sind im Wesentlichen nur Flüge der 
Polizei und der Bundeswehr sowie Rettungsflüge. Weitere Ausnahmen 
sind nicht vorgesehen.

Die genauen Aktivierungszeiten der 3-Meilen-Zonen und weitere Details
können den Nachrichten für Luftfahrer (NfL) I 171/06 entnommen werden.
 Auf der Website der DFS www.dfs.de finden sich aktuelle Hinweise zu 
den Flugbeschränkungen sowie auch Kartendarstellungen der einzelnen 
Verbotszonen.


Posted by webmaster_fmsc on Freitag 02 Juni 2006 - 15:37:41LAN_PRINT_1 PDF dieses Newseintrags erstellen
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